Amt 24

Checkliste Bestattung

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Die würdevolle Begleitung Verstorbener auf Ihrem letzten Weg bedarf einer Vielzahl von Vorbereitungen, die den Hinterbliebenen gerade in der Zeit der Trauer viel abverlangen.

Was zu tun ist, was Sie beachten müssen und woran Sie im Vorfeld beziehungsweise nach einer Bestattung denken sollten, ist im Folgenden anhand einer Liste aufgeführt.

Die Aufzählung kann selbstverständlich nicht vollständig sein. Das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens hilft Ihnen bei allen auftretenden Fragen.

Vor der Bestattung

  • Einbettung, Einkleidung und Einsargung der verstorbenen Person
  • falls gewünscht: Aufbahrung organisieren
  • Bestattungsart festlegen (wenn keine Willensäußerung der verstorbenen Person vorliegt)
  • Auswahl eines Sarges / einer Urne
  • Bestattungstermin vereinbaren
  • Pfarrer / Trauerredner bestellen
  • falls gewünscht: Musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
  • Blumenschmuck bestellen, Kränze anfertigen lassen (Kranzschleifentext)
  • Grabschmuck bestellen
  • Grabstein beim Steinmetz in Auftrag geben
  • Kondolenzliste erstellen
  • Trauerfeier ausrichten
  • Traueranzeigen in Zeitungen (Motivauswahl, Text, Druck)
  • Trauerkarten / Dankkarten (Motivauswahl, Text, Druck)
  • Grabpflege vertraglich regeln

Nach der Bestattung

Nach der Bestattung sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. So sollten von der verstorbenen Person eingegangene Verträge und Verpflichtungen gelöst oder gegebenenfalls geändert werden.

Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Es sind aber auch rein administrative Angelegenheiten zu regeln, die Sie vielleicht gern von einem Fachmann erledigen lassen möchten (zum Beispiel Anträge für Hinterbliebenenrenten).

  • vorhandene Testamente der verstorbenen Person beim Nachlassgericht / Amtsgericht abgeben, Nachlass-Sicherstellung, Testamentseröffnung
  • gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen (Nachlassgericht / Amtsgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung in Ihrem Fall sinnvoll ist)
  • Meldung bei der Rentenstelle/beim Arbeitgeber
  • Abmeldung oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen (auch Anhänger)
  • Auflösung von Versicherungen (zum Beispiel Kranken-, Rentenversicherung, Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Lebensversicherung)
  • Antrag auf Rentenfortzahlung an den Ehepartner (Sterbevierteljahr)
  • Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen
  • Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
  • Auflösung von Konten und (Dauer-)Aufträgen bei Geldinstituten
  • Widerruf von Einzugsermächtigungen
  • Änderung / Einlösung von Sparverträgen
  • Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten (GEZ und private)
  • Abmeldung des Gas- und Strombezuges
  • Abmeldung des Telefons (Mobiltelefon, Privatnetzanbieter)
  • Auflösung von Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
  • Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
  • Benachrichtigung der Kirche / Religionsgemeinschaft
  • Benachrichtigung von behandelnden Ärzten
  • Benachrichtigung des Finanzamts
  • Postnachsendeauftrag an Erben/Bevollmächtigte

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 20.03.2023