Amt 24

Behindertenfahrzeuge

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Darauf sollten Sie beim Autoverkauf besonders achten
Spezialvorrichtungen/Umbauten
Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer
Parken

Die notwendige Zusatz-Ausstattung in einem Kraftfahrzeug richtet sich einerseits nach Ihren individuellen Bedürfnissen, anderseits auch nach den Auflagen Ihrer Fahrerlaubnis.

Auf einige Punkte sollten Sie besonders achten:

  • Fahrerlaubnis: Für welche Fahrzeuge ist sie gültig?
  • Perfektions- und Trainingsfahrten: Sind sie erforderlich beziehungsweise möglich?
  • Fahrtüchtigkeit: Bedingt durch die körperliche Behinderung ist in jedem Fall eine Bestätigung der Fahrtüchtigkeit durch eine ärztliche Untersuchung nachzuweisen. Informieren Sie sich darüber am besten bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
  • Versicherung: Eine Rücksprache mit einer Kfz-Versicherung ist oftmals angeraten, da diese teilweise besondere Konditionen in der Vertragsgestaltung oder dem Einbau besonderer Sicherheitsausstattungen in Fahrzeugen für behinderte Menschen zu Grunde legen.
  • Autokauf: Welche Art von Fahrzeug ist geeignet?
  • Spezialvorrichtungen: Welche sind erforderlich?

Darauf sollten Sie beim Autoverkauf besonders achten

  • Anzahl und Art der Türen
  • Sitzform, Schwenksitze
  • Türöffnungsweite
  • Kofferraum (Größe, Öffnungsweite, Ladekantenhöhe)
  • Rücksitz klappbar
  • Automatikgetriebe
  • Servobremse
  • Servolenkung
  • Assistenzsysteme wie z.B. Einparkhilfe oder Parklenkassistent
  • elektrische Fensterheber

Viele Fahrzeughersteller bieten daneben Fahrhilfen an wie beispielsweise

  • Linksgas
  • Fußfeststellbremse
  • Ladehilfe/Rollstuhl-Lift
  • Rollstuhlhalterungen mit elektrischer Lösevorrichtung
  • Handgeräte für Gas und Bremse
  • Lenkrad-Drehknäufe
  • Pedalabdeckungen
  • Schließhilfen

Hinweis: Nicht jede Servolenkung ist geeignet – sportliche Versionen können zu starken Widerstand bieten.

Spezialvorrichtungen/Umbauten

Es wird empfohlen, vor dem Kauf eines Fahrzeuges zusammen mit der vorgesehenen Umrüstfirma die prinzipielle Eignung des Fahrzeugs zu klären.

Versuchen Sie, Umbauvarianten vorab zu testen (zum Beispiel bei Fahrschulen oder Autofahrerclubs) und erkundigen Sie sich, ob das Fahrzeug rückrüstbar ist (zum Beispiel für Wiederverkauf).

Welche Umbauten sind möglich?

Pedalumbauten
  • Handgeräte – Gas/Bremse
  • Fuß-Feststellbremsen
  • Handhebel
  • Pedalerhöhung
  • Gaspedal links
  • Verladesysteme für Rollstühle
Lenkungen
  • Joystick-Lenkungen
  • Lenkradköpfe
  • Lenkradgabel
  • Dreizack
  • Infrarot-Fernbedienung für wichtige elektronische Funktionen
Hilfssysteme
  • Auto-Personenlifter
  • Rutschbrett
  • Halterungssystem mit Beckengurt für Passivfahrer
  • Rollstuhlhalterung mit elektrischer Lösevorrichtung
  • Schwenksitze
Komplettumbauten
  • wahlweise mit Heck- oder Seiteneinstieg
  • mit elektrischer oder manueller Schiebetür
  • mit elektrischer Unterflurrampe
  • Bodenausschnitt für mehr Kopffreiheit im Fahrzeuginnenraum

Achtung! Klären Sie, ob Sie nach dem behindertengerechten Umbau eine neue Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug benötigen und ob das Fahrzeug wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückgebaut werden kann für den Fall eines Weiterverkaufs.

Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer

Schwerbehinderte Menschen können Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen. Dabei hängt es von der Art der Behinderung (Merkzeichen) ab, ob eine Ermäßigung oder eine Befreiung in Frage kommt.

Parken

Informieren Sie sich über die Parkregelungen für Menschen mit Behinderungen beziehungsweise für Fahrer oder Fahrerinnen, die Menschen mit Behinderungen als Beifahrer befördern (Dauer, Gebührenbefreiung).

Die Straßenverkehrsordnung lässt bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen zu. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, die zum Parken an Stellen berechtigt, an denen das Parken sonst nicht erlaubt ist ("Parkkarte", "Parkausweis").

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 04.01.2024