Rechtliche Gestaltung und steuerliche Aspekte
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Hinweis: Aufgrund der vielfältigen juristischen Zusammenhänge bei einer Unternehmensnachfolge ist eine Beratung im Einzelfall oft unerlässlich. Hier kann insbesondere anwaltlicher und notarieller Rat weiterhelfen oder, soweit es um spezifische steuerrechtliche Probleme geht, auch die Beratung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe.
Rechtliche Gestaltung
Bei der rechtlichen Ausgestaltung einer Nachfolgeregelung sollten immer die finanziellen, steuerlichen und emotionalen Konsequenzen beachtet werden. Dabei müssen die bereits bestehenden erb-, ehe-, gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Vereinbarungen berücksichtigt werden.
Für den Abschluss und die Änderung des Gesellschaftsvertrages einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Feststellung der Satzung einer Aktiengesellschaft (AG) und den Abschluss eines Grundstückskaufvertrags ist beispielsweise die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Aber auch in anderen Fällen kann es sinnvoll und empfehlenswert sein, Erklärungen durch einen Notar* beurkunden zu lassen.
Steuerliche Aspekte
Ausscheidende Unternehmer und deren Nachfolger können im Rahmen einer Unternehmensnachfolge mit erheblichen Steuerbelastungen konfrontiert werden. Hierbei spielen je nach Form der Eigentumsübertragung zunächst vor allem die Erbschaft- und Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer eine Rolle.
Neben den genannten und unmittelbar mit der Übertragung zusammenhängenden Steuern spielen noch weitere Steuerarten eine Rolle, die vor allem beim Betrieb des Unternehmens von Bedeutung sind. Bei der Umsatzsteuer, der Gewerbesteuer und wenn Mitarbeiter beschäftigt sind, auch bei der Lohnsteuer, müssen bestimmte Melde- und Mitteilungspflichten erfüllt werden.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 24.08.2022