Amt 24

Beginn, Verlauf, Ende des Studiums

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, benötigen Sie eine entsprechende Berechtigung: die sogenannte "Hochschulzugangsberechtigung". Dazu zählen Schulabschlüsse wie das Abitur oder die Fachhochschulreife, aber auch eine bestandene Meisterprüfung. Darüber hinaus können Sie die Berechtigung zum Beispiel auch dann erhalten, wenn Sie nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, einer dreijährigen Berufserfahrung und einem Beratungsgespräch an der Hochschule eine Zugangsprüfung an dieser erfolgreich absolviert haben. Die Studienberatung der Hochschule, an der Sie studieren möchten, berät Sie umfassend.

Außerdem müssen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern die Immatrikulationsbedingungen (zum Beispiel Krankenversicherungsnachweis) erfüllen. Von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern wird zudem der Nachweis verlangt, dass sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen.

Auch mit Hochschulzugangsberechtigung sollten Sie damit rechnen, dass Sie für Ihren Wunschstudiengang möglicherweise nicht zugelassen werden, wenn dieser zulassungsbeschränkt ist ("NC"). Stehen weniger Studienplätze zur Verfügung, als Bewerbungen vorliegen, wird nach einem Auswahlverfahren vorgegangen. Eine wichtige Rolle spielt in der Regel die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung.

An den Kunsthochschulen ist meist die Eignung für den Wunschstudiengang ausschlaggebend. Diese wird in einem gesonderten Verfahren überprüft.

Mehr zu den Studienvoraussetzungen und zur Zulassung erfahren Sie in den nachstehenden Unterkapiteln. Hier lesen Sie auch, was zu beachten ist, wenn Sie das Studium wechseln, unterbrechen oder beenden wollen.

Hinweis: Die Lebenslage "Studium" gibt Ihnen eine Orientierungshilfe für alle Hochschulformen. Abweichenden Regelungen wie etwa für die Berufsakademie Sachsen werden einzeln erwähnt.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 04.04.2023