Amt 24

Förderung von Umbauten

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Pflegeversicherung, Rehabilitationsträger, Integrationsamt

Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich unter gewissen Voraussetzungen an den Kosten für die Herstellung von Barrierefreiheit in der Wohnsituation der Betroffenen. Genauere Auskünfte erteilen die Pflegekassen und die Wohnberatungsstellen. 

Die Kosten für die Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung übernehmen verschiedene Rehabilitationsträger (zum Beispiel Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Sozialhilfeträger). Nachrangig können Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe beim Integrationsamt beantragt werden.

Es empfiehlt sich, frühzeitig mit jenem Rehabilitationsträger Kontakt aufzunehmen, den Sie selbst für zuständig halten.

Hinweis: Die Rehabilitationsträger (zum Beispiel Kranken-, Renten-, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) nehmen Anträge entgegen – selbst dann, wenn eigentlich ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Ein besonderes Zuständigkeitsklärungsverfahren garantiert den Betroffenen dabei die schnelle Leistungserbringung. Weitere Auskünfte erteilen die Wohnberatungsstellen der Kreisfreien Stadt oder des Landkreises.

Freistaat Sachsen

Der Freistaat Sachsen fördert die bedarfsgerechte Anpassung bzw. den barrierefreien Umbau von Wohnungen für Menschen mit Behinderungen oder alte Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Ansprechpartner dafür ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020