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Elternzeit und Elterngeld

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Die Bestimmungen zur sogenannten Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) regelt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG): Bis Ihr Kind drei Jahre alt ist, können Sie sich demnach entweder

  • unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen ("Babypause") oder
  • unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Arbeitszeit reduzieren.

Nach dem Ende der Elternzeit haben Sie Anspruch darauf, zu den vorherigen Bedingungen entweder auf dem gleichen oder auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz beschäftigt zu werden.

Landeserziehungsgeld und Bundeselterngeld

Um Müttern und Vätern eine Elternzeit auch finanziell zu ermöglichen, gewährt der Staat für 12 Monate oder mit Partnermonaten insgesamt bis zu 14 Monaten das Bundeselterngeld. Im Anschluss an das Elterngeld – frühestens jedoch ab dem Beginn des zweiten Lebensjahres des Kindes – erhalten Sie vom Freistaat Sachsen Landeserziehungsgeld. Seit 01.01.2016 wird das Landeserziehungsgeld ab dem 3. Kind einkommensunabhängig gewährt. Dies gilt für Kinder, die ab dem 01.01.2015 geboren sind.

Alternativ zur "Pause vom Beruf" können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in der Elternzeit ihre Arbeitszeit verringern und/oder mit dem Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitszeiten festlegen. Auch der Wiedereinstieg in den Beruf kann mit entsprechenden Teilzeitvereinbarungen leichter fallen.

ElterngeldPlus

Für ab dem 01.07.2015 geborene Kinder können Eltern das ElterngeldPlus beantragen. Jeder Elternteil kann dann statt eines Elterngeldmonats zwei ElterngeldPlus-Monate in Anspruch nehmen. So kann das ElterngeldPlus für den doppelten Zeitraum gezahlt werden, während sich der Elterngeldbetrag pro Monat halbiert. Das ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldes, das einem Elternteil ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.

Wenn beide Elternteile mindestens 4 Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten, erhält jeder von beiden vier weitere ElterngeldPlus-Monate. Insgesamt können Mütter und Väter mit diesem Partnerschaftsbonus bis zu 28 Monate ElterngeldPlus beziehen.

Jeder Elternteil kann seine Elternzeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen. Vom Arbeitgeber muss dazu keine Zustimmung eingeholt werden. Eltern können einen Elternzeitanteil von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kindes beanspruchen.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur Elternzeit, zum Elterngeld und zum Erziehungsgeld haben, so können Sie sich zur Beratung an Ihr Landratsamt (in Chemnitz, Dresden und Leipzig an die Stadtverwaltung) wenden.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020