Amt 24

Behandlungskosten, Hilfe bei Schulden

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Behandlungskosten für Abhängigkeitskranke

Für die Behandlung einer Abhängigkeitserkrankung entstehen den Betroffenen in der Regel keine Kosten. Die Angebote der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen sind grundsätzlich kostenfrei.  [...]Ausnahmen sind Raucherentwöhnungskurse (anteilmäßige Erstattung der Kosten durch die meisten Krankenkassen) oder MPU-Vorbereitungskurse (MPU- Medizinisch-Psychologische Untersuchung nach dem Verlust der Fahrerlaubnis). Die Entzugsbehandlung ist eine Leistung der Krankenversicherung. Kostenträger der Entwöhnungsbehandlung sind die Rentenversicherungsträger oder die Krankenkassen. Die Suchtberatungsstellen unterstützen Betroffene bei der Antragstellung.

Schulden

Eine Abhängigkeitserkrankung kann mit beträchtlichen Schulden verbunden sein, weil beispielsweise der ständige Kauf der Droge oder Verluste beim Glücksspiel große Mengen an Geld erfordern. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Sachsen helfen Ihnen kostenfrei, den Schuldenberg zu bearbeiten, und entwickeln mit allen Beteiligten realistische Zielsetzungen für den Schuldenabbau. 

Je länger Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, desto schlechter wird sich Ihre finanzielle Situation entwickeln, da Mahngebühren und laufende Zinsen den Schuldenberg wachsen lassen. Eine Schuldenregulierung kann dadurch immer schwieriger und langfristiger werden. Deshalb schämen Sie sich nicht, sondern suchen Sie so früh wie möglich professionelle Hilfe auf. Weitere Unterstützungsangebote können Ihnen regionale Suchtberatungsstellen vermitteln.

Eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter:

Weitere Informationen

Fahrtkosten

Erforderliche Reise- und Fahrtkosten, die wegen einer Entwöhnungsbehandlung entstehen, übernimmt der Rehabilitationsträger. Erstattet werden grundsätzlich die Kosten für die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Entwöhnungseinrichtung in Höhe der Tarife öffentlicher Verkehrsmittel.  [...] Das gilt für stationäre, ganztägig ambulante und ambulante Entwöhnungsbehandlungen gleichermaßen.

Haushaltshilfe und Kinderbetreuung

Der Rehabilitationsträger kann auch die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung übernehmen. Bei der Suche nach einer geeigneten Person sind Sie frei in Ihrer Wahl.

Eine Haushaltshilfe ist immer dann möglich, wenn der oder die Versicherte wegen der Rehabilitation den Haushalt nicht weiterführen und auch eine andere im Haushalt lebende Person dies nicht übernehmen kann. Außerdem muss ein Kind im Haushalt leben, das zu Beginn der Haushaltshilfe unter zwölf Jahre alt oder eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist.

Liegen die Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe nicht vor, weil das Kind zum Beispiel älter ist als zwölf Jahre, können gegebenenfalls auch die Kosten für die Betreuung des Kindes übernommen werden. Gegebenenfalls kann das Kind ausnahmsweise auch in die Rehabilitationseinrichtung mitgenommen werden. Es dürfen jedoch keine medizinischen Einwände bestehen.

Weitere Informationen

Informieren Sie sich einfach bei Ihrem zuständigen Leistungsträger oder Ihrer Suchtberatungsstelle über mögliche Kostenübernahmen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 09.07.2021