Änderung von Registern und Verzeichnissen
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Bei der Übertragung eines Unternehmens müssen Sie als neue Eigentümerin beziehungsweise als neuer Eigentümer die Einträge in den verschiedenen Registern und Verzeichnissen aktualisieren lassen, in denen Ihr Unternehmen gemeldet ist. Abhängig von der Form der Unternehmensnachfolge wird ein neuer Eintrag angelegt oder der bestehende geändert.
Lesen Sie auch
- Eintragung zulassungspflichtiger Handwerke in die Handwerksrolle
- Eintragung in das Verzeichnis des zulassungsfreien Handwerks und der handwerksähnlichen Gewerbe
- Aktiengesellschaft (AG) in das Handelsregister eintragen
- Einzelkaufmann in das Handelsregister eintragen
- Europäische Aktiengesellschaft (SE / Europa-AG) in das Handelsregister eintragen
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in das Handelsregister eintragen
- Kommanditgesellschaft (KG) in das Handelsregister eintragen
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in das Handelsregister eintragen
- Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister eintragen
- Partnerschaft in das Partnerschaftsregister eintragen
- Eintragung in das Vermittlerregister
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 08.06.2021