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Bauaufsicht, Ordnungswidrigkeit, Rechtsschutz

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Wenn Sie ohne Baugenehmigung bauen oder von einer Ihnen erteilten Baugenehmigung ohne Erlaubnis abweichen, haben die Bauaufsichtsbehörden verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Das Gleiche gilt, wenn Sie Bauarten und Bauprodukte verwenden, die nicht zugelassen sind oder sich auf andere Art während Ihres Bauvorhabens rechtswidrig verhalten.

Die Bauaufsichtsbehörden dürfen die Verwendung bestimmter Bauprodukte verbieten und auch beschlagnahmen, die Arbeiten einstellen lassen, bis hin zum Abriss eines rechtswidrig errichteten und auch nicht im Nachhinein genehmigungsfähigen Gebäudes.

Sie haben die Möglichkeit, alle behördlichen Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn Sie sich dadurch in Ihren Rechten verletzt sehen. Einer Klage vorgeschaltet ist das Widerspruchsverfahren. Zum Rechtsschutz zählt auch, dass Sie Bebauungspläne anfechten können.

Mit rechtswidrigem Verhalten sind in der Regel auch Ordnungswidrigkeiten verbunden, die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

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Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 15.08.2024