Amt 24

Freie Berufe: Ingenieure

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Führen der Berufsbezeichnung des Ingenieurs

Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe

Die Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" ist in Sachsen gesetzlich geschützt. Um freiberuflich unter dieser Bezeichnung arbeiten zu dürfen, müssen Sie über eine bestimmte Berufsqualifikation verfügen. [...]

Wenn Sie Ihre Freiberuflichkeit eigenverantwortlich und unabhängig erbringen möchten, besteht für Sie darüber hinaus die Möglichkeit, in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen zu werden.

Hinweis: Es gibt einige Tätigkeiten, die nur besonders qualifizierten Ingenieuren (z. B. im Bereich des Baurechts) vorbehalten sind. Diese vorbehaltenen Tätigkeiten können mit Berufspflichten verbunden sein.

Welche Rechtsform für Sie infrage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)
  • Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform

Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften) wählen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 20.07.2022