Amt 24

Ab- und Anmeldung des Gewerbes

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Wird durch die Unternehmensnachfolge ein Einzelunternehmen übertragen, muss das Gewerbe vom bisherigen Inhaber* abgemeldet werden.

Ist eine Personengesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Kommanditgesellschaft (KG), oder eine GmbH & Co. KG Gegenstand der Übertragung, muss das Gewerbe von jedem bisherigen geschäftsführenden Gesellschafter einzeln abgemeldet werden.

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Einzelunternehmen

Ist der nachfolgende Eigentümer ein Einzelunternehmer, muss er das Gewerbe anschließend unter seinen Namen wieder anmelden. Handelt es sich um eine Personengesellschaft, müssen die geschäftsführenden Gesellschafter einzeln unter ihrem Namen das Gewerbe wieder anmelden.

Dadurch ist die Behörde in der Lage, die persönlichen Voraussetzungen des beziehungsweise der Gewerbetreibenden überprüfen zu können.

Kapitalgesellschaft

Wird eine Kapitalgesellschaft, also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) oder eine Aktiengesellschaft (AG) übertragen, erfolgt lediglich ein Wechsel des gesetzlichen Vertreters der Kapitalgesellschaft. Eine Gewerbeabmeldung ist daher nicht erforderlich.

Hier wird in der Regel im Gesellschaftsvertrag beziehungsweise in der Satzung der neue Geschäftsführer (GmbH) oder die Änderung im Vorstand / Aufsichtsrat (AG) vereinbart und notariell beurkundet.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (zum Beispiel Maklern) muss der Wechsel des gesetzlichen Vertreters der jeweiligen Erlaubnisbehörde mitgeteilt werden. Die Behörde überprüft dann, ob die nach dem jeweiligen Spezialrecht (zum Beispiel § 34c GewO) erforderliche persönliche Zuverlässigkeit auch bezüglich des neuen gesetzlichen Vertreters gewährleistet ist.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 12.06.2024