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Sachversicherungen

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Reisegepäckversicherung

Falsch verschickte Gepäckstücke werden so schnell wie möglich von der Fluggesellschaft nachgeliefert. Was aber, wenn Ihr Koffer gestohlen wird? Für diesen Fall ist eine Reisegepäckversicherung kaum nützlich – diese soll zwar vor finanziellen Schäden durch Verlust, Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung Ihres Gepäcks schützen - aber nur, wenn Ihnen kein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. So müssen Sie Ihr Gepäck praktisch immer im Auge behalten – dann wird es aber wohl kaum gestohlen werden. Einen gewissen Schutz, nämlich vor Einbruchdiebstahl – beinhaltet eine Hausratversicherung im Rahmen der eingeschlossenen Außenversicherung.

Informieren Sie sich bei Vertragsabschluss genau, was von der jeweiligen Versicherung ersetzt wird – Ausnahmen kann es beispielsweise für Wertgegenstände geben. In der Regel wird eine Versicherungshöchstsumme festgelegt, innerhalb derer der Zeitwert der betroffenen Gegenstände ersetzt wird. Bei beschädigten Gegenständen werden meist die Reparaturkosten bis zu einer festgelegten Höchstsumme ersetzt.

Kfz-Versicherungen

In der Regel gilt Ihre Kfz-Versicherung auch, wenn Sie mit Ihrem Auto ins europäische Ausland fahren. Informieren Sie sich jedoch vor der Abreise genau, welche Leistungen inbegriffen sind und wofür Sie eventuell Zusatzpakete (zum Beispiel Vollkaskoschutz, Schutzbrief für ein bestimmtes Fahrzeug) abschließen sollten. 

Wenn Sie mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs sind, informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer sogenannten Mietwagenpolice, die Sie bei Unfällen mit dem Mietwagen über die oftmals niedrigen Mindestversicherungssummen für gemietete Fahrzeuge hinaus versichert.

Für den Fall, dass Sie Ihr Auto auf einer Fähre oder einem Autoreisezug transportieren lassen wollen, sollten Sie sich über die Möglichkeiten einer Autoreisezug- oder Fährversicherung informieren, da die Verkehrsunternehmen nur begrenzt für Transportschäden haften.

Hausratversicherung

Für die Zeit Ihrer Abwesenheit sollten Sie dafür sorgen, dass Ihr Haus beziehungsweise Ihre Wohnung durch eine Hausratversicherung, die auch Verluste durch Einbrüche abdeckt, geschützt ist. Besonders praktisch: Die meisten Hausratversicherungen decken auch Ihren Besitz auf Reisen ab. Wird Ihnen beispielsweise etwas aus Ihrem Hotelzimmer gestohlen, fällt dies ebenfalls unter die Hausratversicherung. 

Tipp: Wenn Sie längere Reisen planen, sollten Sie Ihre Versicherung darüber informieren. Manche Versicherungen bieten für solche Fälle den Abschluss von Zusatzpolicen an, durch die Ihr Gepäck ebenfalls versichert wird. Sie müssen dann keine eigene Reisegepäckversicherung mehr abschließen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 03.04.2023