Amt 24

Genehmigung des Bauvorhabens

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Als Bauherr* sind Sie verpflichtet, alle beim Bau geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die Technischen Baubestimmungen einzuhalten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung brauchen oder nicht. Dadurch werden an Sie hohe Anforderungen gestellt und Sie tragen eine große Verantwortung.

Bei der Einreichung eines Bauantrags müssen Sie grundsätzlich einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser beteiligen. Bauvorlageberechtigt sind Architekten sowie Ingenieure, die in die Liste der Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen sind; Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen. Er muss sowohl den Bauantrag als auch die Bauvorlagen (zum Beispiel Bauzeichnungen und Berechnungen) unterschreiben.

Lassen Sie sich sowohl bei der Planung als auch bei der Bauausführung von Fachleuten helfen und beraten.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 07.06.2022