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Coronavirus – Anspruch auf Notbetreuung in Kitas und Grundschulen

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Aufgrund der weiterhin angespannten Corona-Lage bleiben Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis Ende Januar geschlossen. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 bis 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten, damit unverzichtbare berufliche Tätigkeiten weiter uneingeschränkt ausgeübt werden können.

Eine aktuelle Übersicht zu berechtigten Personen für die Notbetreuung und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie auf den Internetseiten der Sächsischen Staatsregierung:

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 12.08.2021