Informationen der sächsischen Aufsichtsbehörde zum Mutterschutz
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Frauen genießen in der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Schwangerschaft besonderen Schutz und Rücksichtnahme am Arbeitsplatz. Der Gesundheitsschutz für die Mütter und die ungestörte Entwicklung ihrer Kinder ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgeschrieben. Ein moderner Mutterschutz vereinigt verschiedene Zielsetzungen:
- Er schützt die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes und ermöglicht ihr die Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit, soweit es verantwortbar ist.
- Die Regelungen des Mutterschutzes sorgen auch dafür, dass die schwangere Frau vor einer unberechtigten Kündigung geschützt wird.
- Der Mutterschutz sichert das Einkommen in der Zeit, in der eine Beschäftigung verboten ist.
- Er wirkt anderen Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.
Das Mutterschutzgesetz enthält hierzu besondere Vorschriften zur Arbeitsplatzgestaltung, zum Kündigungsschutz, zu Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts sowie zur finanziellen Unterstützung in Form des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen.
Auf der Homepage der sächsischen Arbeitsschutzverwaltung finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung des Mutterschutzes, unter anderem zu Schutzfristen, Kündigungsschutz, zu Beschäftigungsverboten und zur Arbeitszeit. Des Weiteren werden grundlegende Hinweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gegeben, unter anderem auch Hinweise zum Schutz bei schwangerschafts- und stillrelevanten Gefahrstoffen (siehe –> Lesen Sie auch).
Nehmen die Eltern nach der Geburt des Kindes Elternzeit, genießen die Mutter und der Vater nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz auch über die Frist des Mutterschutzgesetzes hinaus bis zum Ablauf der Elternzeit Kündigungsschutz.
Auskunft und Beratung
Bei Fragen zur Umsetzung des Mutterschutzes wenden Sie sich bitte an die für den Mutterschutz zuständige Aufsichtsbehörde. Dies ist für den Freistaat Sachsen die Landesdirektion Sachsen.
Hinweis: Bei Unternehmen, welche der Bergaufsicht unterliegen, ist das Sächsische Oberbergamt die für die Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Überwachung zuständige Aufsichtsbehörde.
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Informationsblatt "Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutz"
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz - Leitfaden zum Mutterschutz – Informationen für Schwangere und Stillende
- Leitfaden zum Mutterschutz – Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Informationsvideo Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen
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Informationsvideo Mutterschutz für
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend -
Bundeserziehungsgeldgesetz (BEEG)
gesetze-im-internet.de
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 06.05.2026