Steuererleichterungen
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Im Einkommensteuergesetz sind verschiedene Vergünstigungen geregelt, die Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Es handelt sich dabei neben dem Kindergeld um Frei- beziehungsweise Abzugsbeträge, die Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Lesen Sie auch
- Finanzämter im Freistaat Sachsen
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Freibeträge für Kinder
- Haushaltshilfe oder Betreuungsperson bei der Minijob-Zentrale anmelden
- Kinderbetreuungskosten
- Steuerliche Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen
Amt24-Leistungen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 10.10.2022