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Sitzverteilung (Kommunalwahl)

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Liegt zu den Kommunalwahlen in einem Wahlkreis nur ein oder kein Wahlvorschlag vor, stimmen die Wähler* in Mehrheitswahl ab. Dasselbe gilt, wenn mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden, die zusammen weniger Bewerber als zwei Drittel der Mitgliederzahl umfassen, die für das zu wählende Gremium festgelegt ist. Wurden mehrere Vorschläge aufgestellt, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Sitzverteilung erfolgt dann nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë. Die Stimmenzahl wird durch 0,5; 1,5; 2,5; 3,5 und so weiter geteilt und die Sitze wiederum fortlaufend nach absteigenden Höchstzahlen zugeteilt.

Sitzverteilung bei Verhältniswahl in Städten und Gemeinden

Städte und Gemeinden mit nur einem Wahlkreis

Die Sitze, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, werden den in den Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerbern in der Reihenfolge der erzielten Stimmenzahl zugeteilt. Kandidaten, auf die danach kein Sitz entfällt, rücken als Ersatzpersonen nach – die Reihenfolge ergibt sich ebenfalls aus der Anzahl der Stimmen, die auf sie entfallen.  

Erhielten Bewerber die gleiche Anzahl von Stimmen, entscheidet die Reihenfolge aus dem Wahlvorschlag. Entfallen auf einen Wahlvorschlag mehr Sitze, als Bewerber aufgestellt wurden, bleiben die überschüssigen Sitze unbesetzt.

Städte und Gemeinden mit mehreren Wahlkreisen

Der Gemeindewahlausschuss ermittelt zunächst die Gesamtstimmenzahl jeder Partei und jeder Wählervereinigung im Wahlgebiet und verteilt dann die Sitze nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë auf die einzelnen Parteien und Wählervereinigungen.

Die Sitze, die auf den einzelnen Wahlvorschlag entfallen, werden den Bewerbern dieses Wahlvorschlagsträgers in den Wahlkreisen in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt.

Entfallen auf einen Wahlvorschlag mehr Sitze, als Bewerber aufgestellt wurden, kommen Kandidaten derselben Partei oder Wählervereinigung aus anderen Wahlkreisen zum Zuge, die keinen Sitz erhielten. Die überschüssigen Sitze werden diesen Bewerbern in der Reihenfolge der erzielten Stimmenzahlen zugeteilt.

Bei Stimmengleichheit entscheidet jeweils die Reihenfolge, in der die Bewerber auf dem Wahlvorschlag stehen; wurden die Kandidaten an gleicher Stelle aufgestellt, entscheidet der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses per Los.

Bewerber ohne Sitz

Kandidaten, auf die kein Sitz entfällt, rücken als Ersatzpersonen nach – die Reihenfolge ergibt sich ebenfalls aus der Anzahl der jeweils erzielten Stimmen.

Steht der Partei oder Wählervereinigung in einem Wahlvorschlag keine Ersatzperson zur Verfügung, rückt bei Bedarf aus den anderen Wahlkreisen diejenige in den Gemeinderat nach, die unter den Kandidaten ohne Sitz die meisten Stimmen erhielt.

Entfallen auf eine Partei oder Wählervereinigung im Wahlgebiet mehr Sitze, als Bewerber in allen Wahlvorschlägen vorhanden sind, bleiben die überschüssigen Sitze unbesetzt.

Sitzverteilung in einem Wahlkreis mit Mehrheitswahl

Bei Mehrheitswahl (ohne oder mit nur einem Wahlvorschlag) wird die Zahl der Sitze, die im betreffenden Wahlkreis zu vergeben sind, nach folgender Formel ermittelt:

  1. Zahl aller zu besetzender Sitze geteilt durch Zahl aller Wahlberechtigten = [X]
  2. [X] mal Zahl der Wahlberechtigten im betreffenden Wahlkreis (Bruchteile werden gerundet) = Anzahl der Sitze für den Wahlkreis

Gewählt sind die Bewerber und die von Wählern benannten Personen in der Reihenfolge der erlangten Stimmenzahl. Die nicht Gewählten rücken als Ersatzpersonen in der Reihenfolge der erzielten Stimmenzahlen nach. Wurde ein Kandidat in mehreren Wahlkreisen gewählt, erhält er den Sitz dort, wo er die meisten Stimmen errang.

Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses jeweils per Los.

Sitzverteilung im Kreistag

Zunächst werden die erzielten Stimmenzahlen aller Bewerber eines Wahlvorschlages zusammengezählt. In einem zweiten Schritt wird die Gesamtstimmenzahl jeder Partei oder Wählervereinigung für den gesamten Landkreis ermittelt. Danach erfolgt die Verteilung auf die Parteien und Wählervereinigungen nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë.

Weiter werden nun die Sitze, die der Partei oder Wählervereinigung insgesamt zustehen, im gleichen Verfahren auf die einzelnen Wahlkreise verteilt.

Abschließend sind die Sitze auf die einzelnen Kandidaten zu verteilen. Die Kandidaten werden in der Reihenfolge der erzielten Stimmen berücksichtigt, bis alle Sitze vergeben sind.

Entfallen auf einen Wahlvorschlag mehr Sitze, als Bewerber aufgestellt wurden, gehen die Sitze an Kandidaten der gleichen Partei oder Wählervereinigung aus anderen Wahlkreisen, die keinen Sitz erhielten. Die überschüssigen Sitze werden diesen Bewerbern nach der Reihenfolge der erzielten Stimmenzahlen zugeteilt.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 09.05.2022