Willkommen in Sachsen!
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Informationen für Einwanderer: Einreise, Aufenthalt, Arbeit
Die Einreisebedingungen für Bürger* der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterscheiden sich von denen für Bürger aus Drittstaaten, also Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören. Für Unionsbürger wie auch für Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (außer den EU-Staaten noch Norwegen, Island und Liechtenstein) gilt die Reise- und Arbeitnehmerfreizügigkeit. Schweizer Staatsangehörige sind Unionsbürgern aufgrund eines Abkommens zwischen der EG und der Schweiz über die Freizügigkeit weitgehend gleichgestellt.
Für qualifizierte ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten (Arbeitssuchende, Hochqualifizierte, Forscher, Selbstständige, Promovierende, Absolventen deutscher Hochschulen, Studierende in einem dualen Studiengang), die einen Aufenthalt in der Landeshauptstadt Dresden, der Stadt Chemnitz, der Stadt Leipzig oder im Landkreis Mittelsachsen planen, gibt es das Projekt AKZESS. Hierbei handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren, mit dem ein schnellerer Zugang ausländischer Fachkräfte zum sächsischen Arbeitsmarkt erreicht werden soll. Garantiert ist eine Entscheidung über den Aufenthaltstitel innerhalb von vier Wochen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Lesen Sie auch
- Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Einbürgerung und Staatsangehörigkeit
- Arbeiten in Deutschland
-
Arbeitnehmerfreizügigkeit für Unionsbürger
Amt24-Informationen -
AKZESS
Qualifizierte Zuwanderung für Sachsen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 11.04.2024
Leistungen
- Meldebehörde, Anmeldung (Umzug in eine andere Gemeinde)
- Gewerbe anmelden
- Wohnungsgeberbestätigung
- Kindergartenplatz (drei bis sechs Jahre) in einer kommunalen Einrichtung anmelden
- Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), in einer Einrichtung in kommunaler Trägerschaft anmelden
- Eintragung in das Wählerverzeichnis für EU-Bürger beantragen (Europawahl)
- Zweitwohnung anmelden
- Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
- Hortplatz (für schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung der vierten Klasse), Anmeldung beantragen
- Kindertagespflege, Betreuungsplatz anmelden
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften