Amt 24

Nach der Geburt

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Jede Geburt muss dem Standesamt des Geburtsortes binnen einer Woche angezeigt werden. Das Verfahren zur Anzeige einer Geburt hängt von dem Ort ab, den Sie für die Entbindung gewählt haben. Unterschieden wird zwischen

  • einer Geburt in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung und
  • einer Hausgeburt.

Weitere Informationen:

  • Geburtsanzeige bei einer Hausgeburt
  • Geburtsanzeige durch öffentliche oder private Kliniken und Einrichtungen
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Wenn Sie einmal eine Geburtsurkunde benötigen oder wissen möchten, wie Sie für Ihr Kind einen Kinderreisepass, einen eigenen Reisepass und Personalausweis beantragen, finden Sie hierzu und zu einigen anderen Anliegen nachfolgend die Informationen:

  • Änderung der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 / 2012 / 2013, Eintragung von Kindern
  • Geburtenregister, Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland im deutschen Geburtenregister
  • Geburtenregister, beglaubigter Ausdruck
  • Geburtsurkunde, Anforderung beim Standesamt
  • Internationale Geburtsurkunde, Anforderung beim Standesamt
  • Kinderreisepass beantragen oder ändern lassen
  • Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen
  • Reisepass für ein Kind beantragen
  • Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
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Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 10.10.2022