Amt 24

SEPA-Überweisungen

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Am 01.02.2014 löste die SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren in den Euroländern endgültig ab. Der Überweisende und der Begünstigte sowie deren Zahlungsdienstleister werden bei der SEPA-Überweisung durch zwei besondere Kennziffern identifiziert: die IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und den BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) anstatt der althergebrachten Kontonummer und Bankleitzahl.

Die Zahlungsdienstleister (Kreditinstitute) konnten bis 01.02.2016 die Kontonummer und Bankleitzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern akzeptieren und diese kostenlos in die entsprechende IBAN umwandeln. Auf den BIC konnte bei Inlandsüberweisungen bereits seit 01.02.2014 verzichtet werden, hingegen bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen erst ab 01.02.2016. Für Sonderfälle gelten die Vorgaben der Kassen des Freistaates Sachsen.

SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen (zum Beispiel britische Pfund oder dänische Kronen) bedarf es weiterhin besonderer Formulare (zum Beispiel einer Auslandsüberweisung) und Abwicklungskonditionen (zum Beispiel Entgelte, Ausführungsfristen).

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 09.01.2024