Berufsausbildung mit Ausbildungsbetrieb
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Allgemeines zur Dualen Berufsausbildung
Dauer und zeitlicher Ablauf der Ausbildung
Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsvergütung
Ende der Ausbildung
Menschen mit Behinderungen
Duale Berufsausbildung mit Abitur in Sachsen (DuBAS)
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Berufsausbildungen unterschieden: mit und ohne Ausbildungsbetrieb. Darüber hinaus können sich Jugendliche, die nach erfolgreichem Abschluss der Oberschule keinen betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten, an der Oberschule auf die Berufsausbildung oder Berufstätigkeit vorbereiten.
Allgemeines zur Dualen Berufsausbildung
Die Duale Berufsausbildung findet an zwei Lernorten statt: Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. An der Berufsschule findet insbesondere die Vermittlung berufsbezogener und berufsübergreifender Kenntnisse und Fähigkeiten statt, während der Ausbildungsbetrieb vor allem für die Ausprägung der praktischen Fertigkeiten des Berufs verantwortlich ist.
Die Duale Berufsausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen, von denen es derzeit rund 350 gibt. Man unterscheidet dabei folgende Ausbildungsbereiche:
- Industrie
- Handel
- Dienstleistungsgewerbe
- Handwerk
- freie Berufe
- öffentlicher Dienst
- Landwirtschaft
- Hauswirtschaft
Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung wird von den "zuständigen Stellen" überwacht, welche die Betriebe und die Auszubildenden auch beraten. Zudem nehmen sie die Abschlussprüfungen ab und stellen die Prüfungszeugnisse aus. Zuständige Stellen sind in Abhängigkeit vom Ausbildungsberuf:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- oder Apothekerkammer
- Rechtsanwalts-, Notar- oder Steuerberaterkammer
- Landesdirektion Sachsen (Standort Chemnitz, Dresden oder Leipzig)
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales
- Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
- Staatsbetrieb Sachsenforst
- weitere Behörden und Einrichtungen
Die Anmeldung an der Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor. Falls er das nicht tut, müssen Sie sich selbst anmelden.
Dauer und zeitlicher Ablauf der Ausbildung
Die Duale Berufsausbildung beginnt in der Regel am 01.08. Je nach Ausbildungsberuf dauert sie zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Bei besonders guten Leistungen oder bei bestimmten schulischen Voraussetzungen, wie zum Beispiel dem Abitur, kann die Ausbildung auch verkürzt werden.
Die Berufsschule findet in der Regel an zwei Tagen pro Woche statt, möglich ist aber zum Beispiel auch Blockunterricht (wochenweise).
Berufsausbildungsvertrag
Voraussetzung für die Aufnahme einer Dualen Berufsausbildung ist der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb. Dieser Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
- Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die für das Berufsausbildungsverhältnis gelten
Ausbildungsvergütung
Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung, die je nach Ausbildungsberuf unterschiedlich hoch ist. Auszubildende sind auch in die gesetzliche Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) einbezogen.
Ende der Ausbildung
Das Ausbildungsverhältnis endet spätestens mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, endet das Ausbildungsverhältnis bereits zu diesem Zeitpunkt. Sollte der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestehen, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung.
Die Ausbildung wird im Handwerk mit der Gesellenprüfung, in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung, im kaufmännischen Sektor und anderen Dienstleistungssektoren mit der Gehilfenprüfung abgeschlossen.
Menschen mit Behinderungen
Für Menschen mit Behinderungen besteht eine Vielzahl besonderer Ausbildungsregelungen, sodass das duale Ausbildungssystem auch diesem Personenkreis Ausbildungschancen eröffnet.
Duale Berufsausbildung mit Abitur in Sachsen (DuBAS)
Seit dem Schuljahr 2011/2012 kann man einen Berufsabschluss und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) im Doppelpack erwerben. Die "Duale Berufsausbildung mit Abitur in Sachsen" (DuBAS) kombiniert die praktische Ausbildung im Beruflichen Schulzentrum und im Ausbildungsbetrieb sowie den schulischen Teil am Beruflichen Gymnasium und an der Berufsschule.
Lesen Sie auch
-
Grüne Berufe
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Wesentliche Regelungen für die Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb sind insbesondere in folgenden Gesetzen enthalten:
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Handwerksordnung (HWO)
-
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Weitere Informationen zum Thema:
-
Broschüre "Ins Arbeitsleben starten – Jugendarbeitsschutz in Ferienjob und
Berufsausbildung"
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024