Ansammlungs- und Feuerwerksverbot auf allen öffentlichen Plätzen

DAs Logo mit dem Schriftzug Ellefeld vor dem Ellefelder Schloss Bildrechte

Wir bitten hiermit um Beachtung und Einhaltung:

  • des An- und Versammlungsverbotes an Silvester und Neujahr auf allen öffentlichen Plätzen
     
  • des Feuerwerksverbotes an Silvester und Neujahr auf allen öffentlichen Plätzen.
    • Auch vom Zünden von (noch vorhandenem) Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten
      (vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems)

Die Grundlage dafür ist die ab 28.12.2021 geltende Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung.

Gemeindeverwaltung Ellefeld, 26.12.2021