Ellefeld Aktive Mitte

Bewerung beim Förderprogramms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Bildrechte

Ellefeld hat einen Antrag auf Aufnahme in das Bundesförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" im Rahmen der Städtebauförderung gestellt. Dafür wurde ein zentrales Fördergebiet festgelegt und ein Fördergebietskonzept mit dem Namen "Ellefeld Aktive Mitte" entwickelt. Von der Aufnahme in das Programm erhofft sich die Gemeinde Unterstützung zur Durchführung von Maßnahmen, die der Erhaltung und Entwicklung Ellefelds als Ort zum Arbeiten und Leben dienen. Kurz gesagt heißt das: Die Gemeindeverwaltung möchte gegen die Funktionsverluste und den Gebäudeleerstände in dem zentralen Bereichen aktiv vorgehen und beantragt dafür Unterstützung von Bund und Land.

Sollte die Gemeinde Ellefeld ab 2019 in das Förderprogramm aufgenommen werden, könnten auch private Grundstücksbesitzer in dem Fördergebiet davon profitieren und unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel für o.g. Zwecke beantragen.

Beispiele für die Pläne der Gemeindeverwaltung sind unter anderem die Sanierung und Aufwertung des Ellefelder Marktes (Hauptstraße 34), die Gestaltung öffentlicher Plätze und Freiflächen (u.a. der Marktplatz), die Umnutzung von funktionslos gewordenen Gebäuden (u.a. ehemaliges Elektrizitätswerk), die Umnutzung sowie Sanierung von Dach und Fassade von Gebäuden mit Wohn- oder Gewerbefunktion (u.a. an der Haupt- und Lindenstraße) sowie die Sanierung und Aufwertung von Erschließungsanlagen (u.a. die Treppenanlage zwischen Johann-Sebastian-Bach-Straße und Bahnhofstraße).

Das Entwicklungskonzept, das Fördergebietskonzept und der Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm sind unterwegs. Wird die Gemeinde Ellefeld in das Städtebauförderprogramm aufgenommen, wäre eine Unterstützung von 2019 bis 2028 möglich und durchaus bedeutungsvoll für den gesamten Ort.

Die Gespräche mit den Vertretern des SMI und der SAB waren für uns hoffnungsvoll. Die Unterstützung durch den Landtagsabgeordneten Sören Voigt ist uns dankenderweise ein Wegbegleiter. Mit einer endgültigen Entscheidung über die Aufnahme wird im I. Quartal 2019 gerechnet.

Text und Foto: Gemeindeverwaltung 
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
20.12.2018