Gewusst wie - spart Energie [06-2023]

Balkonkraftwerke


In Zeiten steigender Strompreise sind Balkonkraftwerke beliebter denn je. Unter einem Balkonkraftwerk versteht man eine kleine Solaranlage aus ein oder zwei PV-Modulen, die z. B. am Balkongeländer, einem Flachdach oder der Terrasse befestigt wird. Diese gibt es auch mit Stromspeicher, um den selbst erzeugten Strom größtenteils im eigenen Stromnetz zu verbrauchen und nicht ins allgemeine Netz einzuspeisen.

In Deutschland dürfen Privatpersonen mit Balkonkraftwerken maximal 600 Watt ins Netz einspeisen. Dank einiger bundesrechtlicher Änderungen ist es mittlerweile sehr einfach, diese Geräte im eigenen Haushalt in Betrieb zu nehmen. Um den Kauf derartiger Mini-PV-Anlagen noch attraktiver zu machen, hat die Bundesregierung bereits zum 1. Januar 2023 Balkonkraftwerke von der Umsatzsteuer befreit. Darüber hinaus dürfen sich Einwohnerinnen und Einwohner einiger Bundesländer und Gemeinden schon seit geraumer Zeit über zusätzliche Fördermittel für Balkon-Solaranlagen freuen.

Am 22.06.2023 ist eine diesbezügliche Förderrichtlinie auch im Freistaat Sachsen in Kraft getreten. Erst ab diesem Tag darf mit dem Vorhaben begonnen worden sein, um eine Förderung zu erhalten. Mit Vorhabensbeginn ist der Tag der verbindlichen Bestellung bzw. des Kaufvertrages der Stecker-PV Anlage gemeint.

Für Balkonkraftwerke, die bereits vor dem 22. Juni 2023 und somit vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie verbindlich bestellt oder gekauft wurden, ist eine Förderung ausgeschlossen. Rechtsgrundlage ist die „Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher vom 22. Juni 2023“ (siehe auch SächsABl. S. 811). Die Beantragung der Förderung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens, das heißt nach dem Kauf und der erfolgreichen Installation und Inbetriebnahme der Anlage. Der Antrag auf Förderung beinhaltet zugleich den Verwendungsnachweis und den Auszahlungsantrag. So ist für das Vorhaben nur ein Antrag zu stellen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital mit dem Videoident-Verfahren. Der Zugang zur Antragstellung wird voraussichtlich ab Ende August 2023 über das Förder-portal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter www.sab.sachsen.de bereitgestellt. Es sind die bezahlte Rechnung eines gewerblichen Händlers und ein Foto der betriebsbereiten installierten Anlage im Förder- portal hochzuladen. Die Registrierungsnummer aus dem Markstammdatenregister ist ebenfalls anzugeben. Der Zuwendungsbescheid wird elektronisch über das Förderportal der SAB bereitgestellt.

In den Genuss der Förderung kommen Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Sachsen, die Mieter inWohngebäuden oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus) in Sachsen sind. Nicht gefördert werden Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften. Die Förderung erfolgt als Festbetragszuschuss von einmalig 300 EUR je Wohneinheit und antragstellender Person.

Weitere Fördervoraussetzung sind:

  • Das Balkonkraftwerk hat eine Mindestleistung von 300 Wp (Leistung der PV-Module)
  • Die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf zum Zeitpunkt desVorhabenbeginns die jeweils gültige Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE(FNN) für die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber nicht überschreiten.
  • Die Wohneinheit bzw. das Einfamilienhaus, für das die Stecker-PV-Anlage vorgesehen ist, muss im Freistaat Sachsen liegen und wird von der antragstellenden Person selbst genutzt.
  • Mieter bzw. Eigentümer von Gemeinschaftseigentum müssen die Zustimmung des Vermieters bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Installation des Balkonkraftwerkes vorliegen haben.
  • Es darf keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Stecker-PV-Anlage ausgeübt werden.
  • Für die mit dem Balkonkraftwerk erzeugte, in das öffentliche Netz eingespeiste Strommenge darfkeine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen werden.
  • Für die Anlage darf keine zusätzliche Beantragung von Zuwendungen aus Förderprogrammen anderer öffentlicher Stellen erfolgen.

    Für weitere Fragen nutzen Sie gerne die Bürgersprechzeiten des komunalen Energiemanagers Michael Rink.

Telefon: 03745/781128
Mail: energie@ellefeld.de

Energiespartipp Gewusst wie - spart Energie [05-2023]

Gemeindeverwaltung Ellefeld
Michael Rink
15.08.2023