Grundschule und Kita schließen

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Im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz in der SARS-CoV-2-Pandemie gilt ab Montag (01.03.2021) zusätzlich zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung eine Allgemeinverfügung des Vogtlandkreises.

Im nachfolgenden geht es um die darin enthaltenen Bestimmungen für die Kindereinrichtungen unseres Ortes: 
 

Kinderwelt Ellefeld

Unsere Kindertagesstätte Kinderwelt Ellefeld schließt ab 01.03.2021.

Die Gemeinde Ellefeld bietet mit dem Erzieherteam eine Notbetreuung zu den üblichen Öffnungszeiten an. Dabei findet die Hortbetreuung im Gebäude der Schulstraße 8 statt und alle jüngeren Kinder werden in den Gebäuden in der Lindenstraße 2/3 betreut. 
 

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Notbetreuung? 

Wer im Zeitraum 14. Dezember 2020 bis 14. Februar 2021 bereits Anspruch auf Notbetreuung hatte, kann auch jetzt ab 01.03.2021 die Kinder in die Notbetreuung bringen.

Die Kinderwelt Ellefeld verzichtet auf aktuelle Bestätigungsformulare vom Arbeitgeber, wenn Sie bereits bei der letzten Schließung die Bestätigung vorgelegt und sich Ihre Arbeitsdaten nicht geändert haben.

Wer in diesem Jahr zum ersten Mal die Notbetreuung in Anspruch nehmen will, legt bitte die Arbeitgeberbestätigung über die Systemrelevanz vor. Das ist auch noch bis 02.03.2021 möglich. 

Am Montag dürfen alle Kinder in die Notbetreuung kommen, bei denen:

  • bereits eine Arbeitgeberbestätigung der/des Erziehungsberechtigten vorliegt
  • bei denen der/die Erziehungsberechtigten glaubhaft versichern, dass Sie einen Anspruch auf Notbetreuung haben und die Arbeitgeberbestätigung bis spätestens 02.03.2021 nachreichen.
  • keine Symptome bestehen 

Bitte lesen Sie in der amtlichen Liste der Berufsgruppen nach oder sprechen Sie mit der Leiterin der Kinderwelt Jasmin Tröger (Telefon: 03745/6639) oder Frau Nicole Heinrich von der Gemeindeverwaltung (Telefon: 03745/781118)

Das Formular, mit dem Sie sich die Bestätigung ihres Arbeitgebers einholen können, ist auf der Internestseite des Freistaates Sachsen abrufbar. 


Wo werden die Kinder abgegeben und abgeholt? 

  • die Kinder der Krippengruppe (1-2 Jahre) werden während der Notbetreuung, wie gewohnt, im Anbau betreut. Deshaab bitte die Kinder über den Eingang des Anbaus zu uns bringen und wieder abholen.

  • die Kinder der Enten- und der Froschgruppe (2-3 Jahre) werden zusammen im gelben Gruppenzimmer betreut. Deshalb bitte die Kinder über den Terrasseneingang des Flachbaus (gelbe Gruppe) zu uns bringen und wieder abholen.

  • die Kinder der Igel- und Käferguppe (3-4 Jahre) werden in den Räumlichkeiten der grünen Gruppe betreut. Deshalb bitte die Kinder bitte über den Terrasseneingang des Flachbaus (grüne Gruppe) zu uns bringen und weider abholen.

  • die Tiger- und Zuckertütenkinder (5- 6 Jahre) werden in den Räumlichkeiten der roten Gruppe betreut. Deshalb bitte die Kinder über den Terrasseneingang des Flachbaus (rote Gruppe) zu uns bringen.

  • die Hortkinder bilden eine feste Notbetreuungsgruppe und werden im Hortzimmer der ersten Klasse betreut


Wichtig für Eltern ist das Tragen einer MNA beim Abholen und Bringen der Kinder und der verantwortungsvolle Umgang bei Symptomen, die auf Covid19 hinweisen könnten. 

Für individuelle Fragen steht die Kinderwelt Ellefeld gern zur Verfügung. (Telefon 03745/6639)

Grundschule Otto Schüler 

Auch die Grundschule schließt ab Montag, dem 01.03.2021 und bietet mit dem Lehrerteam eine Notbetreuung und Homeschooling an. Frühhort und Hort findet wie gewohnt statt. Der Einlass in die Schule erfolgt ab 7.15 Uhr. Abholung ist dann 12.00 Uhr möglich.

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Notbetreuung? 

Wer im Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 14. Februar 2021 bereits Anspruch auf Notbetreuung hatte, kann auch jetzt ab 01.03.2021 die Kinder in die Notbetreuung bringen.

Die Grundschule Otto Schüler verzichtet auf aktuelle Bestätigungsformulare vom Arbeitgeber, wenn Sie bereits bei der letzten Schließung die Bestätigung vorgelegt und sich Ihre Arbeitsdaten nicht geändert haben.

Wer in diesem Jahr zum ersten Mal die Notbetreuung in Anspruch nehmen will, legt bitte die Arbeitgeberbestätigung über die Systemrelevanz vor. Das ist auch noch bis 02.03.2021 möglich. 

Am Montag dürfen alle Kinder in die Notbetreuung kommen, bei denen:

  • bereits eine Arbeitgeberbestätigung der/des Erziehungsberechtigten vorliegt
  • der/die Erziehungsberechtigten glaubhaft versichern, dass Sie einen Anspruch auf Notbetreuung haben und die Arbeitgebernestätigung bis spätestens 02.03.2021 nachreichen.
  • keine Symptome bestehen

Wo werden die Kinder abgegeben und abgeholt? 

Das Abholen und Bringen der Kinder erfolgt

  • ohne Frühhort/Hort: am Schuleingang  
  • bei Frühhort/Hort: am Seiteneingang des Schulgebäudes (Horteingang).


Wichtig für Eltern ist das Tragen einer medizinischen MNA beim Abholen und Bringen der Kinder und der verantwortungsvolle Umgang bei Symptomen, die auf Covid19 hinweisen könnten. 

Weitere Einzelheiten zum Homeschooling und aktuelle Änderungen finden Sie auf der Internetseite der Grundschule.

Für individuelle Fragen steht die Grundschule Otto Schüler gern zur Verfügung. (Telefon 03745/6170 oder 03745/781117)


Grundsätzlich gilt für unsere Grundschule, den Hort, die Kinderkrippe und den Kindergarten:
 

  • beim Bringen und Abholen ist ein medizinischer Mund-Nase-Schutz zu tragen (ab Vollendung des 6. Lebensjahres)
  • wo immer möglich, ist der Mindestabstand von 1,5 m zwischen erwachsenen Personen einzuhalten
  • der Aufenthalt beim Abholen/Bringen muss auf und vor dem jeweiligen Einrichtungsgelände so kurz wie möglich gehalten und Gruppenbildung jeder Art vermieden werden
  • das Einrichtungspersonal kann bei Nichtbeachtung der o.g. Schutzmaßnahmen den Aufenthalt untersagen
  • verantwortungsvoller Umgang mit Symptomen, das heißt: Kinder mit mindestens einem der nachfolgenden Symptome werden nicht in der Einrichtung angenommen:
    • allgemeines Krankheitsgefühl
    • Fieber ab 38 Grad Celsius
    • Durchfall, Erbrechen
    • Geruchsstörungen, Geschmacksstörungen
    • nicht nur gelegentlicher Husten
    • zwei Tage nach letztmaligen Auftreten der Symptome oder nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung kann das Kind wieder in die Einrichtung kommen​​​
  • absolutes Betretungsverbot gilt für alle Personen:
    • die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert oder in amtlicher Absonderung sind
    • die innerhalb der vergangenen 14 Tage persönlichen Kontakt mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten (es sei denn, dieser Kontakt fand in Ausübung eines Berufes im Gesundheitswesen oder in der Pflege unter Wahrung der berufstypischen Schutzvorkehrungen statt)
  • Angebote durch externe Partner finden nicht statt.
     

Wir hoffen auf Verständnis und auf gegenseitige Rücksichtsnahme.


Gleichzeitig bedanken wir uns bei allen, die bei der Umsetzung der Infektionschutzes für die Kinder, Erzieher/innen, Lehrer/innen und Familien mithelfen. 

Sollten Sie Hilfe brauchen oder sollten Sie jemanden kennen, der Unterstützung braucht - dann können Sie sich an die Gemeindeverwaltung Ellefeld wenden. Der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung stehen telefonisch und per Mail gern zur Verfügung:

Telefon: 03745/78110
Mail: gemeinde(at)ellefeld.de
 

Gemeindeverwaltung Ellefeld
26.02.2021