Neue Verfahrensweise bei Aufgabe einer Pachtgarage
Nachfolgend informieren wir die Eigentümer von Garagen auf kommunalem Grund und Boden (Pacht) zur Umsetzung des
Gesetz zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet in der Gemeinde Ellefeld:
Das Schuldrechtanpassungsgesetz regelt den Verbleib von Gebäuden auf fremden Boden (z. B. Garagen). Das Gesetz betrifft DDR-Verträge zur Überlassung des Grundstückes (Mietverträge, Pachtverträge), die bis zum 2. Oktober 1990 geschlossen wurden und solche die daraus weitergeführt wurden.
Bisherige Verfahrensweise:
Obwohl nach seit 1995 geltender Rechtslage (§ 11 SchuldRAnpG) mit Beendigung des Vertragsverhältnisses das, nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik begründete, fortbestehende Eigentum an Baulichkeiten auf den Grundstückseigentümer übergeht, hat die Gemeinde Ellefeld bisher diese Vertragsverhältnisse fortgeführt. Das war möglich, weil die Gemeindeverwaltung von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht hat.
Das bedeutete bisher, dass nach einer Vertragskündigung, wieder ein neuer Pachtvertrag mit einem neuen Nutzer abgeschlossen werden konnte. Diese Verfahrensweise ändert sich ab dem 01. April 2023.
Neue Verfahrensweise:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.02.2023 beschlossen, die bisherige Verfahrensweise für Neuabschlüsse von Pachtverträgen für Garagen ab dem 01. April 2023 zu beenden.
Demnach wird ab dem 01. April 2023 nach einer Vertragskündigung/-beendigung durch den Pächter kein neuer Pachtvertrag mehr durch die Gemeinde Ellefeld abgeschlossen, so dass die Garage in das Eigentum der Gemeinde übergeht.
Eine Kündigung der bestehenden Pachtverträge durch die Gemeinde Ellefeld ist auch weiterhin nicht vorgesehen. Der Eigentumsübergang erfolgt bei Kündigung/Beendigung durch den Pächter.
(Ausnahme: alle vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe im Rahmen des geltenden Pachtvertrages)
Hintergrund der Änderung:
Die Gemeinde Ellefeld will nach vielen Jahren Nutzung des sogenannten Ermessenspielraums, das geltendene Schuldrechtanpassungsgesetz nach und nach umsetzen. Dabei hat sich der Gemeinderat ausdrücklich gegen Vertragskündigungen durch die Kommune ausgesprochen. Der Weg zur Umsetzung wird über das Entfallen von neuen Pachtmöglichkeiten nach Kündigung/Beendigung durch den derzeitigen Pächter laufen.
Wichtig:
- Eine Kündigung der bestehenden Pachtverträge durch die Gemeinde Ellefeld ist auch weiterhin nicht vorgesehen.
- Alle Pächter, die von dieser Änderung betroffen sind, erhalten eine persönliche Benachrichtigung.
Für Rückfragen steht Ihnen der Bürgermeister Jörg Kerber unter Telefon: 03745/78110 sowie Bärbel Schädlich (Liegenschaften) unter Telefon: 03745/781119 gern zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Ellefeld
24.02.2023