Räum- und Streupflichten

Zwei Schneeschieber mit Straßenbesen Bildrechte

Werte Ellefelder,
nachfolgend sind einige wichtige Informationen aus der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Ellefeld für Sie zusammengefasst:

Wer muss räumen?

Die Räum- und Streupflicht gilt für Eigentümer und Anwohner von Grundstücken, die direkt
an der Straße liegen. Liegen mehrere Grundstücke hintereinander an einer Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grundstück (Kopfgrundstück) und das dahinterliegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstück) eine Straßenreinigungs- und Winterdiensteinheit. Die Eigentümer bzw. Anwohner dieser Einheit sind dann abwechselnd reinigungspflichtig.

Wo und wie muss geräumt und gestreut werden?

Bei Schneefall müssen die Gehwege vor den Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee beräumt werden, dass die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet wird. Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls - soweit möglich und zumutbar zu lösen und abzulagern.

Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden.  Bei Schnee- und Eisglätte haben die Eigentümer bzw. Anwohner die Gehwege und die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können.

Bei Eisglätte sind die Gehwege in voller Breite und Tiefe abzustumpfen.

Bei Schneeglätte braucht nur die geräumte Breite von 1,5 m abgestumpft werden.

Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Asche darf nicht verwendet werden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände sind spätestens nach der Frostperiode von dem jeweils Winterdienstpflichtigen zu beseitigen.


Wann und wie lange muss geräumt werden?

Die Räum- und Streupflichten gelten für die Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 09.00 bis 20.00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich zu erfüllen.


Haben Sie weitere Fragen?

Die gesamte Satzung finden Sie auch auf unserer Internetseite www.ellefeld.de.

Gerne können Sie sich auch an das Tiefbauamt der Gemeinde Ellefeld wenden:

Frau Nadine Geipel
Telefon: 03745/781115

 22.12.2020