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  • Gewerbezentralregister-Auszug beantragen
    Elektronische Antragstellung Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) - Nr. 1132 Anlage (zu § 4 Abs. 1) Kostenverzeichnis Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Ausrüstung von Fahrrädern
    hinter Fahrrädern sind: Abmessungen: Breitenempfehlung: maximal ein Meter Höhenempfehlung: maximal 1,40 Meter Längenempfehlung: maximal 2 Meter Es sind keine Bremsen für Anhänger vorgeschrieben. Deshalb
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
    Ausnahmegenehmigung zum Parken für schwerbehinderte Menschen nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Insolvenz-Ablauf
    verschieden sein. Lesen Sie mehr dazu in den Einzelkapiteln und detaillierten Verfahrensbeschreibungen. 1. Eröffnungsantrag Antrag auf Eröffnung des Insolvenzerfahrens Gläubiger * und Schuldner haben das Recht
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Erste Sicherungsmaßnahmen
    vorläufigen Verwalters § 22a InsO – Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses §§ 270a Abs. 1 InsO – Bestellung eines vorläufigen Sachwalters Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium der Justiz
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Sperrzeit, Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung beantragen
    Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) – Sperrzeit Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) - Anlage 1, Nr. 43 Gaststättenwesen Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Amt24-Redaktion 12.06.2024. Rechtsbehelf
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Finanzdienstleistungen und Versicherungen
    mögen im Inland, in der EU und im nichteuropäischen Ausland und zu Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (Unternehmensbeteiligungen, Treuhandvermögen, Genussrechten und
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Zweitpass beantragen
    zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 2.500,00 bestraft werden. Rechtsgrundlage § 1 Paßgesetz (PaßG) – Passpflicht § 5 PaßG – Gültigkeitsdauer § 6 PaßG – Ausstellung § 19 PaßG – Zustä
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss
    können ihr Amt auch kündigen, sofern dies nicht zur Unzeit geschieht. Rechtsgrundlage §§ 21 Abs. 2 Nr. 1a, 22a Insolvenzordnung (InsO) – Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses §§ 67 bis 73 InsO
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Unterstützung bei Steuer- und Abgabenzahlung
    weisungsfreien Angelegenheiten (§ 8a Sächsisches Kommunalabgabengesetz) erhoben werden, § 32 Absatz 1 Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung. Stundung kann demnach gewährt werden, wenn die Zahlung bei
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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