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Deine Suche nach 1 lieferte 142 Ergebnisse.
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- Weitere Ab- und Anmeldungen bei einem Umzug
- Fall, dass kein Halterwechsel erfolgt und nicht für auslaufende Kennzeichen (siehe Anlage 1 Nummer 2 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung). Fahrzeugzulassungs-Verordnung Bundesministerium
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- Überwachungsbedürftige Gewerbe
- selbstständig gewerbsmäßig Dienstleistungen erbringen, ist die Überwachung Ihres Gewerbes nach § 38 Abs. 1 und 2 GewO nicht erforderlich. Einheitlicher Ansprechpartner Für dieses Verfahren können Sie den Service
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- Stufe 2: Gerichtliche Schuldenbereinigung
- besser stünde (also bei insolvenzrechtlicher Abwicklung nach dem Gesetz). Rechtsgrundlagen § 305 Abs. 1 Nr. 4 Insolvenzordnung (InsO) – Eröffnungsantrag, Vorlage eines Schuldenbereinigungsplans §§ 306 bis
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- Meldepflicht bei einem Umzug
- nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden kann. Hauptwohnung und Nebenwohnung Der Hauptwohnsitz ist nicht frei wählbar. Die
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- Kindertagespflege
- Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Rechtsgrundlage §§ 23, 24, 43 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) Sächsische
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- Reisevorbereitung: Checklisten
- aren Plastikbeutel mitzuführen (Volumen des Beutels: maximal 1 Liter) Beim Betreten der Sicherkeitskontrollstelle ist der verschließbare 1-Liter-Plastikbeutel sichtbar – also nicht im Handgepäck verstaut
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- Steuerpflicht (Einkommensteuer)
- Einkommensteuergesetz (EStG) *) inländischer Arbeitgeber oder ausländischer Verleiher nach § 38 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ELStAM-Abruf Beim Eintritt in das Arbeits- / Dienstverhältnis müssen Sie [...] für das Kalenderjahr 20__ für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer" Rechtsgrundlage § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) – Einkommensteuerpflicht § 2 EStG – Umfang der Besteuerung, Einkünfte §
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- Keine Zulassung bei Kfz-Steuerrückständen
- die Rückstände beglichen worden sind und die Zulassung erfolgen kann. Rechtsgrundlage § 13 Absätze 1a und 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 18 Absätze 8 und 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
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- Vereinsanmeldung
- im Rahmen der Anmeldung auf diese Besonderheit Ihres Vereins hinweisen. Rechtsgrundlage §§ 60a Abs. 1, 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung (AO) Bundesministerium der Justiz Tipp: Das Sächsische Staatsministerium
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- Die eigene Wohnung
- Ihrer Gemeinde anmelden. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann das mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden. Ihre neue Wohnung müssen Sie als Haupt- oder Nebenwohnung anmelden, wenn es nicht