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- Bautechnische Prüfung
- ise beziehungsweise Brandschutznachweise. Die Prüfberichte zur Bauüberwachung muss der Bauherr spätestens mit der Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung der Bauaufsichtsbehörde vorlegen. *) Um
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- Linksammlung Willkommen in Sachsen!
- Einbürgerung und welche Schritte dafür notwendig sind. Musterfragebogen des Einbürgerungstests Ein Musterfragebogen des Einbürgerungstests kann auf der Internetseite des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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- Vermächtnis
- ein Vermächtnis sein soll. Hinweise: Es liegt dagegen kein Vermächtnis vor, wenn der Erblasser im Testament ausdrücklich anordnet, dass eine der erbenden Personen einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass
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- Jugendfreiwilligendienste
- es bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, seine Stärken und Schwächen kennenzulernen und auch zu testen, ob der angestrebte Beruf das richtige ist oder nicht. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Das FSJ ist
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- Was tun bei akuter Gefahr?
- Auf Sirenensignale achten! Jeden Mittwoch um 15 Uhr werden in Sachsen die Notfallsirenen getestet (1x12 Sekunden = Sirenenprobe). Im akuten Notfall ertönen folgende Sirenensignale: Feueralarm: 3x12 Sekunden
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- Beteiligungen
- Geschäftsführung. Übersicht – Beteiligungsprogramme – Höhe der Beteiligung MBG-Beteiligungsprogramm Mitteständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mindestens EUR 25.000 maximal EUR 1 Million in Ausnahmefällen
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- Gaststättengewerbe
- Gaststättenanzeige Die Anzeige beim zuständigen Gewerbeamt muss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 SächsGastG spätestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes erfolgen. Dabei ist anzugeben, ob alkoholische Getränke,
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- Erschließung
- gewährleistet sein. Ohne die gesicherte Erschließung kann ein Bauvorhaben nicht genehmigt werden. Spätestens mit der Fertigstellung des Hauses müssen die Erschließungsanlagen (Wasser-, Abwasser-, Gas-, S
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- Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Bundestagswahl)
- Internetportal des Bundeswahlleiters abrufbar. Fristen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis: bis spätestens 21. Tag vor der Wahl Kosten (Gebühren) keine BearbeitungsdauerHinweise (Besonderheiten)Rechtsgrundlage
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- Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Berichtigung beantragen
- rist (20. bis 16. Tag vor der Wahl) Entscheidung über den Einspruch / den Berichtigungsantrag: spätestens zehn Tage vor der Wahl Kosten (Gebühren) keine BearbeitungsdauerHinweise (Besonderheiten)Recht