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  • Beteiligungen
    igungsprogramm mindestens EUR 25.000 maximal EUR 1 Million in Ausnahmefällen maximal EUR 2,5 Millionen SBG-Beteiligungsprogramm in der Regel bis EUR 1 Million maximal EUR 2,8 Millionen Wachstumsfonds [...] überwiegend offene Beteiligungen von EUR 0,1 – 4,0 Millionen für Hightech- und wissensbasierte Technologieunternehmen ERP-Beteiligungsprogramm in der Regel EUR 1,25 Millionen in Ausnahmefällen bis zu EUR
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Genehmigungspflichtige Gewerbe
    Versteigerergewerbe gem. §§ 34b Abs. 1, 3, 4, 6 und 7 sowie 57 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO) Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 GewO Die Erlaubnis eines R
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Wer ist versichert, wie hoch ist der Beitrag?
    Kind: 3,40 % (lebenslang) (AN-Anteil: 1,7 %) Mitglieder mit zwei Kindern: 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %) Mitglieder mit drei Kindern: 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 %) Mitglieder mit vier Kindern: [...] il 0,7 %) Der Arbeitgeberanteil beträgt unabhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder 1,7 Prozent. Hinweis: Das Pflegeunterstützungs- und –Pflegeentlastungsgesetz (PUEG) hat ab 01.01.2024
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Beglaubigung von Kopien und Abschriften ausstellen lassen
    (SGB X) – Beglaubigung von Dokumenten § 1 Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden (BeglV) - Zu Beglaubigungen befugte Behörden Anlage 1 (zu § 1) Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) [...] mindestens EUR 10,00 bei Schriftstücken, die nicht in deutscher oder sorbischer Sprache abgefasst sind: EUR 1,50 je angefangene Seite, mindestens EUR 10,00 bei Abschriften und Kopien, die die Behörde selbst hergestellt
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Gesundheit und Fitness
    in Ihrer Nähe berät Sie gerne zu diesem Thema. Jugendvorsorgeuntersuchung J1 Die kostenlose Jugendgesundheitsuntersuchung J1 findet im Alter von 12 bis 14 Jahren statt. Sie ist ein kompletter Gesundheits-Check [...] und gegebenenfalls Aktualisierung des Impfschutzes Die Jugendlichen können auch ohne ihre Eltern zur J1 gehen. In jedem Fall sind die Chipkarte und der Impfausweis mitzubringen. Bei dieser Untersuchung wird [...] Hinweis: Krankenversicherungskarte (Chipkarte) und Impfausweis nicht vergessen! Weitere Informationen Die J1-Untersuchung – Gesundheitscheck im Jugendalter Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Lesen Sie
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Kfz-Steuereinzug im Lastschriftverfahren
    Zulassungsbehörde gegenüber nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden § 3 Nummern 1 bis 10, § 3a Absatz 1 oder § 10 Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz) Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung beantragen
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Steuerliche Aspekte für freiberuflich Tätige
    Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Welche Tätigkeiten als freiberuflich gelten, finden Sie unter: Freiberufliche Tätigkeitsgruppen Amt24-Informationen Diese Einkünfte müssen von denen aus Gewerbebetrieb (§ [...] Nach § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" der Einkommensteuer. [...] Zu diesen Einkünften zählen unter anderem Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Gaststättengewerbe anzeigen
    Jahr als Betrieb einer sogenannten Straußwirtschaft der zuständigen Stelle anzuzeigen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 SächsGastG). Falls Sie als Gewerbetreibender * von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat [...] müssen Sie dies der zuständigen Stelle spätestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes gemäß § 2 Abs. 1 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) anzeigen. In der Anzeige ist anzugeben, ob Sie alkoholische [...] Gemeinde unverzüglich mitgeteilt werden. Hinweis: Mit der Anzeige des Gaststättenbetriebes nach § 2 Abs.1 SächsGastG erfüllen Sie gleichzeitig die Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (Gewerbean- oder -
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen
    Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 68 Melderecht § 64 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Kostenfreiheit Freigabevermerk [...] § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) – Meldebescheinigung Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Wer springt ein bei Krankheit?
    Krankheitsfall das Arbeitsentgelt für längstens 42 Tage fortzuzahlen. Wenn Sie die Umlage U1 in Höhe von 1,1 Prozent des Arbeitslohnes Ihres Arbeitnehmers zahlen, können Ihnen bei einer fälligen Lohnf
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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