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Deine Suche nach 1 lieferte 183 Ergebnisse.
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- Spenden und Mitgliedsbeiträge
- im Rahmen der Höchstgrenzen abgezogen werden. Lesen Sie auch Steuerbegünstigte Zwecke (§ 10b Abs. 1 Satz 1, 2 und 8 Einkommensteuergesetz) Gemeinnützige Zwecke (§ 52 Abgabenordnung) juris Bundesrecht Fr [...] Abgabenordnung (AO) verfolgt und vom Finanzamt als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG) anerkannt wurde. Spenden Geld- und Sachzuwendungen Spenden sind
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- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft bei der Gemeinde oder Stadt melden
- uerHinweise (Besonderheiten)Rechtsgrundlage § 13 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft § 138 Absatz 1 Abgabenordnung (AO) – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
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- Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?
- abgeschlossene Berufsausbildung durch Prüfungen nachweisen. Die Zugehörigkeit zu einer der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Berufsgruppen allein reicht jedoch nicht aus. Vielmehr muss die tatsächlich ausgeübte
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- Gaststättengewerbe
- anzeigepflichtig. Gaststättenanzeige Die Anzeige beim zuständigen Gewerbeamt muss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 SächsGastG spätestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes erfolgen. Dabei ist anzugeben, ob al
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- Verbrauchertipps für das Internet
- die Buchstaben durch Zahlen, zum Beispiel "1" für "i". Fügen Sie wenn möglich Sonderzeichen ein, zum Beispiel "&" für "und". Unser Beispielpasswort lautet nun Ms1a&pmZ. Lesen Sie auch E-Commerce Verbrauc
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- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt." (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB) AGB machen beiden Parteien das Leben zunächst leichter: Nicht jeder Vertrag muss schließlich
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- Schiedsstelle anrufen
- iten)Rechtsgrundlage Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) – Weitere Vollstreckungstitel Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium
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- Kinderreisepass beantragen
- sofort ausgestellt werden. Hinweise (Besonderheiten) Gültigkeit: 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres Für Kinder
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- Standsicherheit
- der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. Der Standsicherheitsnachweis für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 und für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, muss grundsätzlich von einem Bauingenieur [...] kann auch von einem Prüfingenieur für Standsicherheit erstellt werden. Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, Behältern, Brücken, Stützmauern, Tribünen und sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude
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- Kleinwindkraftanlagen für den Eigenbedarf
- liegt. Kleine Anlagen bis 1,5 kW eignen sich für Camping, Gartenanlagen und dergleichen. Sie werden als Eigenverbrauchsanlagen mit Batteriespeicher genutzt. Anlagen, die zwischen 1,5 kW und 5 kW Nennleistung