Gewusst wie - spart Energie [10-2023]

Gebäudeenergiegesetz – aktueller Stand


Ab dem kommenden Jahr soll möglichst jede neu eingebaute Heizungzu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Doch vorerst gilt die Vorgabe nur für Neubauten mit Stichtag für den Bauantrag 1. Januar 2024. Bei Bestandsgebäuden wird diese Regelung erst wirksam, nachdem die jeweilige Kommune Wärmepläne für ihr Gemeindegebiet verabschiedet hat.

Aus diesen Wärmeplänen soll hervorgehen, wo künftig z. B. ein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist oder ob das Gasnetz auf die Verteilung von Wasserstoff umgestellt wird. Kleinere Kommunen wie Ellefeld sollen den Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2028 vorlegen.

Zur Erfüllung der 65-%-Vorgabe sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verschiedene Lösungen vor:

  • Anschluss an ein (Fern-)Wärmenetz
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Solarthermische Anlage
  • Heizungsanlage auf Basis von Biomasse
  • Heizungsanlage auf Basis von grünem oder blauem Wasserstoff

Möglich sind auch Hybridheizungen, also die Kombination aus Wärmepumpe oder Solarthermieanlage mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung. Öl- und Gasheizungen dürfen auch nach 1. Januar 2024 noch eingebaut werden und zwar bis einen Monat nachdem die jeweilige Kommune denWärmeplan verabschiedet hat.

Ab dem Jahr 2029 müssen diese Heizungen jedoch mit einem nach und nach steigenden Anteil an Biogas, Bio-Heizöl oder grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden. Ab 1. Januar 2029 muss der Anteil mindestens 15 % betragen, ab 2035 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 60 %. Wer eine Gas- oder Ölheizung einbauen möchte, muss sich von einem Energieberater, Heizungsbauer oder einem anderen Experten über die Kostenrisiken aufklären und beraten lassen.

Für Sonder- und Härtefälle gibt es Übergangsfristen. So darf etwa übergangsweise für fünf Jahre eine Anlage mit fossilem Energieträger installiert werden, entgegen früheren Überlegungen nicht nur nach einer Heizungshavarie. Eine Übergangsfrist von zehn Jahren gilt, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz noch nicht möglich, aber absehbar ist. In der Zeit ist eine fossile Heizung erlaubt. Jedoch wird als Nachweis ein Vertrag mit einem Fernwärmelieferanten gefordert.

Nach Vorliegen des Wärmeplanes bzw. nach dem 01.06.2028 darf eine neue Gasheizung, die auf 100 % Wasserstoff umrüstbar ist, nur eingebaut und mit einem Anteil von mind. 65 % grünen Gasen betrieben werden, wenn für das Gebiet ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegt. Für Südwestsachsen ist die Umstellung der Gasnetze nach den Angaben der Bundesnetzagentur aus heutiger Sicht überhaupt nicht absehbar.

Die Stromdirektheizung und Luft-Wasser-Wärmepumpe können in der Praxis je nach energetischem Zustand des Hauses aus Kostengründen als Lösung ausscheiden. Elektroheizungen wie Infrarotheizungen kosten in der Anschaffung vergleichsweise wenig und eignen sich für gut gedämmte Gebäude. Im unsanierten Altbau aber können die Strom- kosten explodieren. Auch die Luft-Wasser-Wärmepumpe kann im Altbau die Stromkosten nach oben treiben. Optimal sind Vorlauftemperaturenvon maximal 50 °C. Wie Sie an Ihrer vorhandenen Heizung prüfen
können, ob diese für den Einbau einer Wärmepumpe geeignet ist, können Sie im Energiespartipp der vorherigen Ausgabe nachlesen.

Für die Wärmewende im Heizungskeller soll auch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG)reformiert werden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZweitenNachtragshaushaltsgesetz 2021 vom 15.11.2023 fehlen 60 Mrd. Euro im „Klima- und Transformationsfond“. Deshalb ist derzeit noch nicht absehbar, wie die künftige Förderung genau ausgestaltet wird.Bedenken Sie bitte, dass eine tadellos funktionierende Heizungsanlage mit einem Energieverbrauch im üblichen Rahmen nicht sofort getauscht werden muss. Nachhaltig bedeutet, eine vorhandene Anlage lange zu nutzen, auch wenn es eine Gas- oder Ölheizung ist.

Kostenloses Informationsmaterial der Sächsischen Energieagentur zu den Themen „Energetische Sanierung“, „Wärmepumpen“ und „Hydraulischen Abgleich“ finden Sie im Eingangsbereich des Rathauses. Oder sprechen Sie den kommunalen Energiemanager Michael Rink direkt an.

Telefon: 03745/781128
Mail: energie@ellefeld.de

Energiespartipp Gewusst wie - spart Energie [09-2023]

Gemeindeverwaltung Ellefeld
Michael Rink
14.11.2023