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- Wie sind Sie als Pflegeperson abgesichert?
- In Deutschland werden über 4,1 Millionen Menschen zu Hause gepflegt und betreut. In den meisten Fällen leisten Angehörige, Verwandte oder Freunde * diese aufopfernde und schwierige Arbeit. Personen, die
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- Hilfe bei häuslicher Gewalt
- der Ehe abhängig ist, können Sie – unabhängig von der Dauer der Ehe in Deutschland – Anträge nach §§ 1 und 2 Gewaltschutzgesetz stellen. Für die Rechtslage von Migranten ist der aufenthaltsrechtliche Status
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- Sitzverteilung (Kommunalwahl)
- Sitzverteilung erfolgt dann nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë. Die Stimmenzahl wird durch 0,5; 1,5; 2,5; 3,5 und so weiter geteilt und die Sitze wiederum fortlaufend nach absteigenden Höchstzahlen
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- Leistungen für Menschen mit Behinderungen
- ausgegangen werden kann (§ 11 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI) im Zeitpunkt der Antragstellung eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen wird (§ 11 Absatz 1 Nummer 2 SGB VI) sich die Notwendigkeit
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- Insolvenz-Ablauf
- verschieden sein. Lesen Sie mehr dazu in den Einzelkapiteln und detaillierten Verfahrensbeschreibungen. 1. Eröffnungsantrag Antrag auf Eröffnung des Insolvenzerfahrens Gläubiger * und Schuldner haben das Recht
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- Erste Sicherungsmaßnahmen
- vorläufigen Verwalters § 22a InsO – Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses §§ 270a Abs. 1 InsO – Bestellung eines vorläufigen Sachwalters Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium der Justiz
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- Ausrüstung von Fahrrädern
- hinter Fahrrädern sind: Abmessungen: Breitenempfehlung: maximal ein Meter Höhenempfehlung: maximal 1,40 Meter Längenempfehlung: maximal 2 Meter Es sind keine Bremsen für Anhänger vorgeschrieben. Deshalb
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- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- mögen im Inland, in der EU und im nichteuropäischen Ausland und zu Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (Unternehmensbeteiligungen, Treuhandvermögen, Genussrechten und
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- Anmeldung der Eheschließung
- ausgebucht sind. Zum Beispiel sind dies Tage mit "auffälligem" Datum, wie zum Beispiel der 01.08.2018 (1.8.18) oder der 09.09.2019. Die Sommermonate sowie Tage am Ende der Woche sind ebenfalls begehrt. Viele
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- Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss
- können ihr Amt auch kündigen, sofern dies nicht zur Unzeit geschieht. Rechtsgrundlage §§ 21 Abs. 2 Nr. 1a, 22a Insolvenzordnung (InsO) – Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses §§ 67 bis 73 InsO