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  • Leistungen für Menschen mit Behinderungen
    ausgegangen werden kann (§ 11 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI) im Zeitpunkt der Antragstellung eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen wird (§ 11 Absatz 1 Nummer 2 SGB VI) sich die Notwendigkeit
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Insolvenz-Ablauf
    verschieden sein. Lesen Sie mehr dazu in den Einzelkapiteln und detaillierten Verfahrensbeschreibungen. 1. Eröffnungsantrag Antrag auf Eröffnung des Insolvenzerfahrens Gläubiger * und Schuldner haben das Recht
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Erste Sicherungsmaßnahmen
    vorläufigen Verwalters § 22a InsO – Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses §§ 270a Abs. 1 InsO – Bestellung eines vorläufigen Sachwalters Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium der Justiz
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Ausrüstung von Fahrrädern
    hinter Fahrrädern sind: Abmessungen: Breitenempfehlung: maximal ein Meter Höhenempfehlung: maximal 1,40 Meter Längenempfehlung: maximal 2 Meter Es sind keine Bremsen für Anhänger vorgeschrieben. Deshalb
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Finanzdienstleistungen und Versicherungen
    mögen im Inland, in der EU und im nichteuropäischen Ausland und zu Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (Unternehmensbeteiligungen, Treuhandvermögen, Genussrechten und
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Anmeldung der Eheschließung
    ausgebucht sind. Zum Beispiel sind dies Tage mit "auffälligem" Datum, wie zum Beispiel der 01.08.2018 (1.8.18) oder der 09.09.2019. Die Sommermonate sowie Tage am Ende der Woche sind ebenfalls begehrt. Viele
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss
    können ihr Amt auch kündigen, sofern dies nicht zur Unzeit geschieht. Rechtsgrundlage §§ 21 Abs. 2 Nr. 1a, 22a Insolvenzordnung (InsO) – Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses §§ 67 bis 73 InsO
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Unterstützung bei Steuer- und Abgabenzahlung
    weisungsfreien Angelegenheiten (§ 8a Sächsisches Kommunalabgabengesetz) erhoben werden, § 32 Absatz 1 Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung. Stundung kann demnach gewährt werden, wenn die Zahlung bei
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Bauliche Veränderungen an Haus und Grundstück
    Nachbargrundstück aufwies, eine Terrasse, wodurch sich zu dem Nachbargrundstück ein Höhenunterschied von 1 m ergibt. Bei starken Regenfällen läuft nunmehr das Regenwasser von der Terrasse auf das Grundstück
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Naturschutz und Forstrecht
    Gehölze von vornherein nicht Gegenstand einer solchen Satzung sein können, regelt § 19 Absatz 2 Satz 1 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG); dazu gehören insbesondere Bäume, Sträucher und Hecken
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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