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- Gesundheit und Beruf
- ungen eine Berufskrankheit anerkannt wird, ergibt sich aus dem siebten Sozialgesetzbuch und Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung, der „Liste der Berufskrankheiten“. Wenn Sie im Rahmen einer Beruf
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- Personalausweis, Online-Ausweisfunktion sperren lassen
- sbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Voraussetzungen Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Verfahrensablauf Sperrung über die Sperr-Hotline Telefon: 116 116 (kostenfrei aus dem
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- Zulassungspflichtige Handwerke
- Anlage A – Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2) Verwandte Verfahren: Beratungen durch die Handwerkskammer Eintrag zulassungspflichtiger Handwerke
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- Möglichkeiten nach der Schule
- Jahr und der Europäische Freiwilligendienst sind Möglichkeiten und erweitern den Horizont. Seit dem 1. Juli 2011 gibt es zudem den Bundesfreiwilligendienst, um Erfahrungen für eine Ausbildung zu sammeln
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- Technische Überprüfung und Feinstaubplakette
- e 3: gelbe Plakette Schadstoffgruppe 4: grüne Plakette Sollte Ihr Fahrzeug in die Schadstoffgruppe 1 fallen, kann keine Plakette ausgestellt werden. Lesen Sie auch Abstemplung von Kfz-Kennzeichen Haup
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- Kfz-Versicherungen
- vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen belaufen sich auf: EUR 7,5 Millionen für Personenschäden EUR 1,22 Millionen für Sachschäden EUR 50.000 für Vermögensschäden Diese gesetzlichen Deckungssummen müssen
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- Mitgliederversammlung
- an der Versammlung teilnehmen und ihre Rechte ausüben können (hybride Versammlung), § 32 Abs. 2 S. 1 BGB. Oder die Mitglieder beschließen, dass künftige Versammlungen als rein virtuelle Versammlungen
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- Bestattungsvorsorge
- persönlichen Ausgestaltung der Bestattung spielen die Kosten einer Bestattung eine große Rolle. Seit dem 1. Januar 2004 ist das Sterbegeld vollständig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
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- Wie sind Sie als Pflegeperson abgesichert?
- In Deutschland werden über 4,1 Millionen Menschen zu Hause gepflegt und betreut. In den meisten Fällen leisten Angehörige, Verwandte oder Freunde * diese aufopfernde und schwierige Arbeit. Personen, die
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- Hilfe bei häuslicher Gewalt
- der Ehe abhängig ist, können Sie – unabhängig von der Dauer der Ehe in Deutschland – Anträge nach §§ 1 und 2 Gewaltschutzgesetz stellen. Für die Rechtslage von Migranten ist der aufenthaltsrechtliche Status